Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Änderungen, die die IT betreffen, gibt es zuhauf.
von Andreas Burau, Research Director ICT-Service Experton Group
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält sowohl Änderungen, die alle Versicherungssparten umfassen, als auch spezifische für einzelne Sparten. Wesentliche Änderungen betreffen das Widerrufsrecht, die Informationspflicht, die Anzeigepflicht, die Offenlegungspflicht, den Wegfall der Klagefrist und den Aspekt Fahrlässigkeit. Zudem gelten für Lebensversicherungen und die private Krankenversicherung spezielle Anforderungen.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Die gesetzlichen Bestimmungen stellen umfassende Handlungsanforderungen an die Informationstechnologie. Versicherer sollten nun zwingend prüfen, ob ihre IT mit den Änderungen des VVG konform geht, und gegebenenfalls entsprechende Schritte einleiten. Versicherungsunternehmen müssen die gestiegenen Anforderungen hinsichtlich Beratung, Dokumentation und Information des Kunden in ihren IT-Systemen abbilden.
Versicherungen müssen sich anpassen
Anpassungsbedarf besteht für die Bestandsführungssysteme und Abrechnungssysteme ebenso wie für die kundenbezogenen Systeme in Bezug auf Information, Beratung und Dokumentation einschließlich Vermittler- und Provisionssysteme. Anpassungen sind zudem bei Archivierungslösungen, Data-Warehouses, Datenbankmodellen, Rechenkernen, in der Unternehmenssteuerung und weiteren Komponenten notwendig. Auf Grund stark individuell geprägter Anwendungslandschaften und Prozessausrichtungen ist der Einsatz von standardisierten Branchenlösungen nur punktweise sinnvoll oder möglich.
Die Anpassungen der Informationstechnologie hinsichtlich des VVG gehen Hand in Hand mit den inhaltlichen und prozessualen Aufgaben, so dass Versicherungen vor einer wirklichen Herausforderung stehen.
Zum Gesetz
Die Eckpunkte des neuen Versicherungsvertragsgesetz hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegt. Mit der Reform werden Versicherungsnehmer erweiterte Widerrufsrechte bekommen und sie müssen auch nachweisbar beraten werden. Bei der Lebensversicherung soll die Überschussbeteiligung durch die Einbeziehung der stillen Reserven erhöht werden. Durch dieses neue Versicherungsvertragsgesetz werden die Versicherten deutlich besser gestellt.