Lange wurde darüber diskutiert, mehrmals verschoben, Unternehmensverbände wetterten dagegen heftig – aber nun kommt 2012 die unsägliche
E-Bilanz auf die Unternehmen zu. Perverserweise ist die E-Bilanz ein Teil des »Steuerbürokratieabbaugesetz« (SteuBAG). Klingt doch eigentlich gut, oder nicht? Bürokratieabbau – wer will das nicht? Da ist es nicht opportun dagegen zu sein.
Und deswegen haben es vermutlich viele nicht gerafft, dass da letztendlich eine grässliche Kröte draus wurde, die nun die deutschen Unternehmen schlucken müssen. Zum einen sind es diversen Schätzungen zufolge Milliardenbeträge, die zu schultern sind. Denn es gibt nichts vergleichbares, wo sich die Betroffenen entlang hangeln könnten. Alles ist von Grund auf neu zu entwerfen, zu programmieren, in die Geschäftsprozesse einzubeziehen, neue Geschäftsprozess zu entwickeln, etc. etc. etc.
Nach dem »gläsernen Bürger« kommt nun das »gläserne Unternehmen«
Aber damit nicht genug. Denn nach dem »gläsernen Bürger« bewirkt die E-Bilanz nun auch das »gläserne Unternehmen«. Jedermann kann nun zukünftig bei Konkurrenten direkt nachschauen, wie gut es ihm wirklich geht, was seine wirklich starken Geschäftsbereiche sind, in welchen schwachen Geschäftssegmenten er in Zukunft angegriffen werden kann, usw. usw. usw.
Freilich geht es nicht so einfach. Datenschutz muss schon sein. Aber bis die ersten geknackten E-Bilanzen frei zugänglich im Internet auftauchen, ist es mit Sicherheit nur eine Frage der Zeit. Ganz abgesehen davon: Wenn ein Unternehmen den begründeten Verdacht hat, dass sich eine aufgezeigte Gefahr als real herauskristallisieren sollte – warum sollte man dann nicht ganz offiziell Einsicht in die E-Bilanz eines fremden Unternehmens bekommen?
Was ist mit Anfragen eines ausländischen Staates?
Und was ist mit dem Ausland und diversen Doppelbesteuerungsabkommen? Sind die Steuerbehörden möglicherweise bei einer entsprechenden Anfrage eines ausländischen Staates verpflichtet, die detaillierten Angaben aus der E-Bilanz weiterzugeben? Wenn also ein ausländisches Unternehmen ein hiesiges übernehmen möchte, dann reicht zukünftig ein Blick in die E-Bilanz – und schon lässt sich der Kaufpreis trefflich herunterverhandeln.
Deutsche Unternehmen haben natürlich keine Chance, solche bedeutende Informationen über ausländische Konkurrenten zu bekommen. Wahrlich ein toller Standortvorteil. Nun ja, den Steuerverfolgungsbehörden war das schon immer egal. Hauptsache, sie haben weniger Arbeit, und bekommen nun bessere und einfacher auszuwertende Daten.
Mit standortverdriesten Grüßen
Engelbert Hörmannsdorfer
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