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[12.01.2010] (eh)
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Picture-Prozessregister von Sachsen freigeschalten

Dr. Lars Algermissen
Mit der Freischaltung des Prozessregisters hat der Freistaat Sachsen zum Jahresanfang eine erste wichtige Etappe zur Einführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erreicht. Für den Freistaat Sachsen konnte damit in Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Softwareunternehmen Picture das Kernstück für eine zukünftige einheitliche Informationsbasis für Verwaltungsverfahren in Betrieb genommen werden. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass auch zukünftige Themen wie die Realisierung des Behördenrufs 115, die Einführung von Qualitäts- und Wissensmanagement sowie die Identifikation von organisatorischen und technischen Modernisierungspotenzialen durch das Prozessregister unterstützt werden können.

Das Prozessregister Sachsen, das durch Picture auf Basis des Prozessmanagementsystems »Picture-Prozessplattform« entwickelt wurde, ermöglicht die Erfassung und zielgerichtete Bereitstellung der relevanten Informationen. Damit wird nach einhelliger Einschätzung der so genannte »Einheitliche Ansprechpartner« überhaupt erst handlungsfähig, und kann nun Kundenanliegen möglichst effizient beantworten. So kann auf Knopfdruck eine Liste mit den erforderlichen Dokumenten erstellt werden, die durch den Kunden dem »Einheitlichen Ansprechpartner« für die Koordinierung der einzelnen Verfahren zu übermitteln sind (zum Beispiel Ausweisdokument, Lebenslauf). Darüber hinaus können Informationen über Preise, Ansprechpartner und weitere Aspekte für jede einzelne Kommune des Freistaats Sachsen abgefragt werden. »Das Prozessregister«, sagt Tobias Frick, Leiter der Projektgruppe EU-Dienstleistungsrichtlinie beim Freistaat Sachsen, »stellt das Kernstück für eine zukünftige einheitliche Informationsbasis für Verwaltungsverfahren dar.«

Mit Prozessregister EU-Dienstleistungsrichtlinie bewältigen
»Das Prozessregister Sachsen ist nach dem Prozessregister Schleswig-Holstein bereits die zweite landesweite Plattform für die Erfassung und Bereitstellung von Prozessinformationen«, freut sich Picture-Geschäftsführer Dr. Lars Algermissen. »Der kooperative Ansatz der Prozesserhebung zwischen Land und Kommunen ist einer der Erfolgsfaktoren für eine prozessorientierte Verwaltungsmodernisierung und schafft die Basis für die Nutzung von Synergien und ein gegenseitiges voneinander Lernen der zuständigen Stellen in Sachsen.«

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie stellt Verwaltung vor neue Herausforderungen. Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland ein Gewerbe aufnehmen möchten, mussten bislang sämtliche Behördengänge von Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt über die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt bis zur Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer alleine vornehmen. Um Barrieren der Dienstleistungsfreiheit abzubauen, sieht die EU vor, dass zum 28. Dezember 2009 ein Einheitlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dieser koordiniert die einzelnen Anliegen der EU-Ausländer, die in Deutschland ein Gewerbe aufnehmen möchten.

Den Inländern wird dieser Service ebenfalls zur Verfügung gestellt. Hierzu müssen dem Einheitlichen Ansprechpartner Informationen über die Zusammenhänge zwischen den einzelnen durchzuführenden Verwaltungsverfahren vorliegen. Neben den Hauptverfahren (beispielsweise der Eröffnung einer Gaststätte) sind sämtliche damit verbundenen Verfahren wie zum Beispiel die Beschaffung eines Führungszeugnisses durch den Einheitlichen Ansprechpartner zu koordinieren.

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