Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat letzten Freitag den Einigungsvorschlag zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 angenommen. Damit entfällt die Vorschrift, dass elektronisch übermittelte Rechnungen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen oder mittels elektronischem Datenaustausch (EDI) versendet werden müssen.
Das neue Steuervereinfachungsgesetz 2011 erlaubt zusätzlich zu den beiden bestehenden Möglichkeiten, andere Prüfverfahren. Demnach kann jeder Unternehmer festlegen, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können.
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses für die Annahme des Gesetzes und die beschlossenen Änderungen hatten nichts mit der Rechnungsübermittlung und der Änderung des Umsatzsteuergesetzes zu tun. Der Einigungsvorschlag betraf die Streichung eines Zweijahreszeitraums für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung.