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[14.10.2011] (eh)
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E-Postbrief bedeutet »Freigegeben ab 18«

Deutsche Post »E-Postbrief«
Deutsche Post »E-Postbrief«
Die neuen Online-Briefvarianten gelten ja als besonders sicher. Der neue »E-Postbrief« von der Deutsche Post DHL hat nun ein Plazet erhalten, das ab sofort dem Onlinehändler die Volljährigkeit des Bestellers garantiert. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat dazu das neue Kommunikationsmedium der Deutschen Post als so genanntes »übergreifendes Jugendschutz-Konzept« eingestuft.

Mit dieser Einstufung besitzt der E-Postbrief das höchstmögliche Qualitätsniveau zur Altersprüfung im Internet, er ist sozusagen »Freigegeben ab 18«. Onlinehändler, die den E-Postbrief bei Kundenbestellungen einsetzen, erfüllen somit bei korrekter Umsetzung des von der KJM bewerteten Konzeptes die rechtlichen Vorgaben des Jugendschutzes. Der Markt für Bezahl-Downloads wächst rasant: Im vergangenen Jahr gaben Bundesbürger nach Angaben des IT-Branchenverbands Bitkom bereits knapp 400 Millionen Euro für Online-Inhalte aus.

E-Postbrief beinhaltet eine attestierte Altersverifikation

Der E-Postbrief stellt somit jetzt sicher, dass altersbeschränkte Content- und Softwaredownloads nur von volljährigen Kunden erworben werden. Verbraucher können nun Filme und Spiele mit Altersbeschränkung bequem innerhalb weniger Minuten kaufen und herunterladen. Wird also mit dem E-Postbrief bestellt, ergibt sich für Onlinehändler eine enorme Vereinfachung der zuweilen umständlichen Bestellprozesse. »Der E-Postbrief«, sagt Ralph Wiegand, Mitglied des Bereichsvorstands Brief der Deutschen Post, »ermöglicht Anbietern von Bezahl-Downloads durch die attestierte Altersverifikation neue Chancen zur Vermarktung ihrer Produkte.«

Der Ablauf beim Kauf eines Downloads ist einfach: Der Kunde gibt bei der Online-Bestellung seine E-Postbrief-Adresse an. Sie ist ein zweifelsfreier Beleg für seine Identität und seine Volljährigkeit: Denn wer sich für den E-Postbrief registrieren lässt, muss mindestens 18 Jahre alt sein und sich in einer Postfiliale persönlich mit seinem Personalausweis identifizieren. Der Online-Anbieter sendet dem Besteller nun einen Sicherheitscode an dessen E-Postbrief-Adresse. Mit diesem Code kann der Kunde die Online-Bestellung abschließen und den Download starten. Für indizierte Software und Content, die besonderen Jugendschutzbestimmungen unterliegen, gibt der Käufer als zusätzliche Sicherheitsstufe noch eine Handy-Tan ein.

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