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[30.12.2011] (eh)
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2012 hält die E-Bilanz beim E-Government Einzug

Prozessschritte bei der E-Bilanz mit SAP (Bild: Synsciense)
Prozessschritte bei der E-Bilanz mit SAP (Bild: Synsciense)
Ab dem Jahr 2012 können Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Finanzamt einreichen (so genannte »E-Bilanz«). Für das Wirtschaftsjahr 2011 ist die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses freiwillig, für die folgenden Jahre wird die E-Bilanz zwingend. Der IT-Branchenverband Bitkom verweist auf den Hintergrund, wonach buchführungspflichtige Unternehmen nicht nur Steuererklärungen, sondern auch ihren Jahresabschluss für steuerliche Zwecke beim Finanzamt einreichen müssen. Dazu gehöre nun mal auch eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Während das Ärgernis E-Bilanz als Folgestufe der elektronisch einzureichenden Steuererklärung (»Offenlegungspflicht«) wohl leider nicht mehr aufzuhalten ist, kommt die Elektronische Lohnsteuerkarte erfreulicherweise für Unternehmen etwas später. Ursprünglich sollte das Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2012 auf eine rein elektronische Abwicklung umgestellt werden. Daraus wird aber nichts. Wegen technischer Schwierigkeiten auf Seiten der Finanzverwaltung wurde der Start um ein Jahr verschoben.

Bei Lohnsteuerkarten bleibt vorerst alles wie gehabt

Folgen für die Arbeitnehmer – keine, es bleibt alles wie gehabt. Die letztmalig für das Jahr 2010 ausgegebenen Lohnsteuerkarten auf Papier behalten ihre Gültigkeit, teilt Bitkom mit. Ändern sich Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie zum Beispiel Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Kirchenzugehörigkeit, muss der Arbeitnehmer die Angaben bei seinem Finanzamt ändern lassen. Die erfolgten Änderungen muss er seinem Arbeitgeber mitteilen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden.

Unternehmen, die die E-Bilanz nicht einreichen wollen, oder vergessen, sie fristgerecht einzureichen, wird wie bei beim Nichteinreichen der Steuererklärung ein entsprechendes Zwangsgeld aufgebrummt. »Eine Einreichung auf Papier ist nicht mehr möglich«, erklärt die Datev. Perverserweise ist die E-Bilanz ein Teil des »Steuerbürokratieabbaugesetz« (SteuBAG).

Unternehmensverbände liefen Sturm gegen E-Bilanz – leider vergeblich

Bereits im Sommer gab es große Bedenken gegen die Einführung der E-Bilanz. Denn Unternehmensverbände fürchten eine Kostenexplosion durch die Pflicht zur elektronischen Übermittlung ihrer laufenden Einnahmen und Ausgaben. Ursprünglich war die E-Bilanz als Steuervereinfachung geplant. Aber durch Umstellungskosten werden mittlerweile administrative Belastungen in Milliardenhöhe für die Unternehmen erwartet. Denn die Finanzverwaltung sah es als Chance, nun mehr Daten zu bekommen als nur eine einfache elektronische Übersendung der Steuerbilanz. Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken, monierte bereits, dass die geforderten Daten über die bisher einzureichenden Unterlagen hinausgingen. Von einem Bürokratieabbau könne keine Rede sein.

Vinken hoffte noch im Sommer, dass das E-Bilanz-Projekt »kein zweites Elena« werde – seine Hoffnung war wohl vergebens. Die Geißel E-Bilanz steht unmittelbar vor der Tür.

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