Martin Lamm, Steuerberater bei Peters, Schönberger & Partner
Es ist gültiges Gesetz, aber vor allem KMUs wissen darüber kaum Bescheid: Unternehmen riskieren bei der elektronischen Rechnungsstellung den Vorsteuerabzug. Wenn die rechtlichen Vorschriften bei der Erstellung, Übermittlung und Archivierung elektronischer Rechnungen nicht eingehalten werden, besteht seitens der Finanzämter das Risiko einer Versagung des Vorsteuerabzugs. Darüber informierte Steuerexperte Martin Lamm auf der Compliance-Fachkonferenz von
gingcom in Rottweil.
Elektronische Rechnungen werden im Geschäftsverkehr immer üblicher. Doch vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) wissen oft nicht, dass und welche Regularien sie insbesondere auf Empfängerseite zu erfüllen haben. Auf die Folgen wies
Martin Lamm, Steuerberater bei der Münchner Kanzlei
Peters, Schönberger & Partner, hin. Er war einer der Experten auf der Gingcom-Compliance-Fachkonferenz im Februar 2008 in Rottweil. Lamms Ausführungen stießen auf besonderes Interesse, da die elektronische Rechnungsstellung und der eventuell gefährdete Vorsteuerabzug die Unternehmen unmittelbar betreffen.
Neben der Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist die gesetzeskonforme Archivierung eine der wichtigsten Voraussetzungen für die elektronische Rechnungsstellung. Daten müssen ordnungsgemäß, eindeutig identifizierbar, auswertbar und jederzeit wiederherstellbar archiviert werden.
»Die von uns entwickelte ‚gingcom’-Appliance kombiniert Backup, Restore und die Langzeitarchivierung von Unternehmensdaten. Damit sind außer der E-Mail-Signatur alle Anforderungen, die Lamm formuliert hat, abgedeckt«, erläutert Gingcom-
Geschäftsführer Nikolaus King. »Für das Signieren und Verschlüsseln von E-Mails empfehlen wir den ‚Reddoxx MailSealer’ unseres Schwesterunternehmens
Reddoxx. Einige unserer Kunden haben die Reddoxx-E-Mail-Management-Lösungen zusammen mit der Gingcom-Appliance in Betrieb. Und das funktioniert hervorragend.«
Als erste Storage-Lösung kann Gingcom die Konformität zu nationalen und internationalen Steuer-, Finanz- und Buchhaltungsvorschriften wie Basel II, GoBS und GDPdU nachweisen. Die Zertifizierung nahm der auf IT-Recht spezialisierte Hamburger
Anwalt Dr. Ivo Geis vor. Einen Video-Mitschnitt der Präsentation von Martin Lamm sowie die der anderen Referenten finden interessierte Leser auf der Gingcom-Homepage.
Video-Mitschnitt u.a. der Präsentation von Martin Lamm >>Gingcom >>Reddoxx >>Backgrounder von speicherguide.de über die Gingcom-Technologie >>Produkt-Review von speicherguide.de über »gingcom T2.2« >>