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[31.10.2011] (eh)
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Ärgerlich: Postident wird mißbraucht

Immer mehr Anbieter bedienen sich für einen Vertragsabschluss des »Postident Spezial«. Das Postident-Verfahren wird beispielsweise auch verwendet, wenn sich jemand für »De-Mail« oder »E-Postbrief« registriert. Doch einige Anbieter nutzen das Verfahren mit der guten Reputation, um schnell und kostengünstig zu einem Vertragsabschluss zu kommen.

Das Postident-Spezial-Verfahren ist eigentlich eine tolle Sache. Bei diesem Verfahren beauftragt ein Anbieter die Deutsche Post, vom Verbraucher eine Unterschrift auf einem Original-Dokument einzuholen. Dieses Dokument kann Grundlage eines rechtsgültigen Vertrages werden. Soweit, so gut.

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt offiziell

Doch einige Anbieter machen sich dies nun vermehrt für zweifelhafte Geschäftsabschlüsse zunutze, warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Das geht so: Der Verbraucher erhält zunächst einen Werbeanruf, in welchem ihm zum Beispiel günstige Telefontarife und zusätzlich ein neuwertiges schnurloses Telefon angeboten werden. Gerade ältere Menschen werden von sehr wortgewandten Verkäufern überrumpelt und stimmen der Zusendung zu. Kurz darauf bringt die Post dem Verbraucher das besagte Telefon und legt ihm einen Vertrag zur Unterschrift vor.

Obwohl die Anbieter sich gegenüber der Post verpflichten, die Verbraucher über das Verfahren und die rechtlichen Konsequenzen aufzuklären, bleiben dennoch viele Verbraucher ahnungslos. Sie gehen davon aus, dass lediglich ein Empfang quittiert wird. Dies birgt erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten durch die Anbieter.

Anwender glaubt, er quittiert nur einen Posteingang

Problematisch ist dies gerade deshalb, weil der Verbraucher die Vertragsunterlage erst kurz vor Unterzeichnung zu sehen bekommt. Er wird überrascht und hat kaum Zeit den Inhalt zu überprüfen. Logisch auch: In diesem Zusammenhang ist es nicht die Aufgabe des Postboten, Aufklärungsarbeit zu leisten. Kann er gar nicht.

Freilich sind Verbraucher nicht unabwendbar an den Vertrag gebunden. Sie können ihn regelmäßig innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Aber dazu müsste er wissen, dass er einen Vertrag einging – und nicht bloß einen Posteingang quittierte.

Fazit: Wer eine Postident-Spezial-Sendung bekommt, sollte die Unterlagen vor einer Unterschrift gruendlich studieren. Falls kein Vertragsschluss gewünscht ist oder das gründliche Durchlesen nicht möglich ist, kann und sollte eine Unterschrift verweigert werden.

Mit ECM-lastigen Grüßen
Engelbert Hörmannsdorfer

P.S.: Sind sie anderer oder gleicher oder ähnlicher Meinung? Gleich unterhalb des Beitrags können Sie Kommentare abgeben!

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