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[26.06.2008] (ubr)
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Datenschutzlücken im E-Government

Editorial von Ulrike Rieß, Redaktion speicherguide.de
 Ulrike Rieß  Ulrike Rieß, Redaktion speicherguide.de
Schon wieder ist es passiert. Erneut wurden sensible Bürgerdaten nicht sachgemäß gesichert und geschützt und lagen einfach herum. Allerdings diesmal nicht auf einem gestohlenen Laptop, einer Parkbank oder vergessen in der Hauspost. Nein, diesmal konnte jeder Interessierte übers Internet darauf zugreifen. Das wirft Fragen nach den Sicherungs- und Sicherheitsabläufen in unseren öffentlichen Stellen auf.

Die Meldedaten von 15 deutschen Kommunen waren monatelang fast ungeschützt im Internet verfügbar. Mit einem voreingestellten Zugangscode in der Verwaltungs-Software konnten Adressen, Passbilder und Religionszugehörigkeiten von etwa 500.000 Bürgern abgerufen werden. Laut der TV-Sendung »Report« waren angeblich die Daten von 200 Kommunen über Jahre frei zugänglich. Der Zugangscode ließ sich mit einer Mausbewegung leicht sichtbar machen. Für das Unternehmen »HSH«, das E-Government für Meldebehörden anbietet, stellt dies nach eigenen Angaben einen »Lapsus« dar. Das dürfte in den Ohren derer, deren Informationen offen standen, eher lapidar als entschuldigend klingen.

Und wieder muss sich der öffentliche Sektor unangenehme Fragen in Sachen Datenschutz stellen lassen. Wird hier an Personal zum Überprüfen oder gar an kompetenten Beratungen oder technisch optimalen Lösungen gespart? Wieso fiel dieser Lapsus nicht gleich auf, sondern erst nach Monaten oder Jahren? Gibt es Konsequenzen für Hersteller und Behörden? Und die wichtigste Frage: Verändern sich dadurch interne Prozesse, die dann eine höhere Sicherheit garantieren? Zu all dem erfahren wir leider nichts.

Datenschutz passiert eben nicht nur, weil die öffentliche Stelle die Daten mit einem guten ECM-Werkzeug verwaltet, mit E-Government-Software gemeinsam nutzt und außerdem regelbasiert auf den leistungsfähigen, funktionalen Speichersystemen ablegt. Datenschutz beginnt bei den internen Abläufen, die nun mal von Menschen abhängen. Und deren oberste Pflicht und Verantwortung ist es, solch sensible Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen und dies stets zu überprüfen. Vielleicht ließe sich eine weitere Funktion in ECM- oder E-Government-Tools einbauen, welche periodisch ein Fenster am Bildschirm öffnet, in dem der jeweilige Beamte an die Überprüfung des Datenschutzes erinnert wird. Schade nur, dass wir dies offensichtlich benötigen, denn hier versagt augenscheinlich das behördliche Gewissen.

Ulrike Rieß, Redaktion speicherguide.de
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