KRP bestätigt ECM-Lösung von Amagno GoBD-Konformität

Amagno ließ sich die Konformität seiner Software bezüglich verschiedener Vorschriften bestätigen (Bild: Amagno)

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Amagno ließ sich die Konformität seiner Software bezüglich verschiedener Vorschriften bestätigen (Bild: Amagno)

Die KRP Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt dem Enterprise-Content-Management-(ECM-) Hersteller AMAGNO für seine On-Premise- und Cloud-(ECM-) Lösung »AMAGNO Version 5« die Einhaltung verschiedener Rechtsvorschriften und Normen wie GoBD, AO und HGB. Amagno erfüllt damit alle Anforderungen, um beispielsweise steuerrelevante Dokumente elektronisch aufzubewahren und auch digital für eine Betriebsprüfung zur Verfügung zu stellen. Damit anwendende Unternehmen sich ebenfalls auf die Konformität hinsichtlich der erwähnten Richtlinien berufen können, müssen sie die Software sachgerecht anwenden und weitere notwendige Voraussetzungen wie eine gültige unternehmenseigene Verfahrensdokumentation vorweisen. Laut Amagno gibt es im deutschen Rechtsraum über 20.000 Businessanwender mit über 10 Millionen Dokumenten in der »AMAGNO Business Cloud« sowie über 200 Kunden der Amagno On-Premise- Lösung.

Die Prüfung durch KRP umfasste folgende Vorschriften und Bereiche:

  • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB),
  • die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere §§ 238 – 257 Handelsgesetzbuch (HGB), §§ 145 – 148 Abgabenordnung (AO), §§ 12, 15 Umsatzsteuergesetz (UStG),
  • Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD; vgl. BMF-Schreiben vom 14. November 2014) ab dem 01. Januar 2015
  • GoBD-Checkliste für Dokumentenmanagement-Systeme des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) (Stand: 2015)
  • Stellungnahme zur Rechnungslegung des Fachausschusses für Informationstechnologie (FAIT) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1, Stand 24.09.2002),
  • Stellungnahme zur Rechnungslegung des Fachausschusses für Informationstechnologie (FAIT) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren (IDW RS FAIT 3, Stand 11.05.0006)
  • IDW-Prüfungsstandard: Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 330, Stand 24.09.2002) sowie
  • IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880, Stand 11.03.2010).

Im Rahmen der Prüfung von Juli bis Dezember 2017 wurde die Amagno-Software nicht nur hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft, sondern ergänzend auch bezüglich Qualität, Strukturierung und Nachhaltigkeit der Softwareentwicklung.

About the Author: Annette Stadler

Annette Stadler ist IT-Journalistin und leitet das Online-Portal ECMGUIDE.