Auch in der Privatwirtschaft: E-Rechnungs-Pflicht in Frankreich

Ivo Moszynski, Vorstand des Vebands elektronische Rechnung (VeR), erwartet auch in Deutschland viele Vorteile durch eine E-Rechnungspflicht für Unternehmen (Bild: VeR)

Ivo Moszynski, Stellvertretender VeR-Vorsitzender

Ivo Moszynski, Vorstand des Vebands elektronische Rechnung (VeR), erwartet auch in Deutschland viele Vorteile durch eine E-Rechnungspflicht für Unternehmen (Bild: VeR)

Nach Italien wird mit dem Durchführungsbeschluss durch die Europäische Kommission vom 25. Januar 2022 der elektronische Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen ab 2024 auch in Frankreich zur Pflicht. Die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen soll 2024 für große Unternehmen, 2025 für Unternehmen mit 250 bis 4.999 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als 1,5 Milliarden Euro und 2026 für kleine und mittlere Unternehmen gelten.

Vorteile der E-Rechnungspflicht für Unternehmen

Laut Punkt vier des Durchführungsbeschlusses ist Frankreich der Auffassung, dass die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung die freiwillige Einhaltung der Steuergesetze erleichtern würde: »Durch die Vorerfassung der Steuererklärungen würde diese Verpflichtung ferner zur Vereinfachung der Mehrwertsteuermeldepflichten der Steuerpflichtigen beitragen. Die elektronische Rechnungsstellung würde den Steuerpflichtigen andere Vorteile bringen, wie die Verkürzung von Zahlungsfristen, die Senkung der Druckkosten und Postgebühren, die Senkung der Kosten sowie Verringerung der Verzögerungen bei der Verarbeitung von Rechnungsdaten oder die Senkung der Lagerkosten. Die Einsparungen und Vorteile, die die Steuerpflichtigen durch die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung hätten, würden weitgehend die Neuinvestition, die sie für die Anpassung ihrer Systeme benötigen, ausgleichen.«

Unterschiede zwischen Italien und Frankreich

Anders als in Italien, das mit dem ausschließlichen Rechnungsaustausch über eine zentrale Staatsplattform »Sistema die Interscambio (SDI)« auf das sogenannte »V-Modell« setzt, dürfte Frankreich aller Voraussicht nach zu einem etwas offeneren Ansatz hin tendieren. In einem sogenannten »Y-Modell« könnten französische Unternehmen ihre digitalen Rechnungen dann neben der öffentlichen Plattform wohl auch weiterhin über etablierte privatwirtschaftliche E-Invoicing-Lösungen austauschen. So gibt es Systeme, die mit dem Rechnungsformat Factur-X arbeiten, das in Deutschland ZUGFeRD entspricht.

E-Rechnungspflicht in Deutschland

In Deutschland sind E-Rechnungen zumindest im öffentlichen Bereich in einigen Bundesländern bereits Pflicht – auch wenn die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgabe sehr schleppend und inhomogen abläuft. Dass es in Deutschland auch in der Privatwirtschaft zu einer E-Rechnungspflicht kommt, kann sich Ivo Moszynski, Vorstand des Vebands elektronische Rechnung (VeR) durchaus vorstellen: »Auch hierzulande haben Wirtschaft, Wissenschaft und Politik inzwischen längst erkannt, dass der elektronische Rechnungsaustausch nicht nur schnell, sicher und kostengünstig ist. Er eignet sich auch ganz hervorragend dazu, den milliardenschweren Mehrwertsteuerbetrug durch Etablierung eines digitalisierten Meldesystems nachhaltig einzudämmen«, erklärt der VeR-Experte. Uneinig sei man sich aber allenthalben noch bei der Frage, welches Übermittlungsmodell wohl am besten für den deutschen Bedarf geeignet sei.

Ob allerdings tatsächlich das Übermittlungsmodell die einzige offene Frage darstellt, ist fraglich. Besonders für kleine Unternehmen kann die Umstellung auf ein bestimmtes elektronisches Rechnungsverfahren einen hohen Aufwand darstellen, dem kein so großer Nutzen gegenüber steht.

About the Author: Annette Stadler

Annette Stadler ist IT-Journalistin und leitet das Online-Portal ECMGUIDE.