Beratungsunternehmen DHPG befürchtet: GoBD erhöht Steuerlast

Thomas Nöthen, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, DHPG

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Thomas Nöthen, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, DHPG

Die Oberfinanzdirektion NRW hat Ende Juli eine Verfügung zur GoBD (»Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff«) erlassen. Das Beratungsunternehmen DHPG befürchtet in diesem Zusammenhang, dass die neue Verfügung zur Buchführung die Steuerlast für Unternehmen erhöhen könnte. Aktuelle Betriebsprüfungen würden bereits jetzt zeigen, dass bei nahezu allen Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

Denn laut DHPG prüfen Betriebsprüfer vorgelegte Bücher und Aufzeichnungen zunehmend auf rein formelle Fehler. Folge sind Strafzuschätzungen, die Steuermehrbelastungen in Höhe von acht bis zehn Prozent des Jahresumsatzes verursachen können.

Gangart der Finanzverwaltung verschärft sich wegen GoBG spürbar

»Die Gangart der Finanzverwaltung wird jetzt spürbar verschärft. Die Verfügung der Oberfinanzdirektion NRW erlaubt es den Betriebsprüfern sogar, die eigentlich erst seit 2015 geltenden GoBD-Anforderungen in noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen anzuwenden», erläutert Thomas Nöthen, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Partner bei DHPG. »Spätestens mit dieser Verfügung sollten Unternehmen die GoBD umsetzen, um das Risiko einer höheren Steuerbelastung als Folge einer Betriebsprüfung gering zu halten.« Betroffen von den GoBD sei jedes Unternehmen – von der kleinen Arztpraxis bis hin zum Großunternehmen.

Erst Ende 2014 hatte die Finanzverwaltung des Bundes die Grundsätze zur Buchführung und zur Aufbewahrung von steuerrelevanten Daten dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Die daraus resultierenden Regelungen sollten Unternehmen seit Jahresanfang 2015 beachten. Deshalb sind Anpassungen in den Buchführungsabläufen notwendig. Alle steuerrelevanten Prozesse und außersteuerlichen Aufzeichnungspflichten müssen demnach für einen Dritten verständlich und nachvollziehbar dokumentiert werden.

GoBD verlangt jetzt Verfahrensdokumentation

»Fehlt eine solche Verfahrensdokumentation«, sagt Nöthen, »leiten Betriebsprüfer künftig auch daraus einen Mangel ab. Schätzungsbefugnisse der Betriebsprüfer können sich jetzt schon aus der sogenannten System- und Verfahrensprüfung ableiten. Das verschärft die Situation für Unternehmen dramatisch, weil schon formelle Mängel zu steuerlichen Nachteilen führen werden.«

DHPG bietet eigenen Angaben zufolge ein modulares Beratungs- und Serviceportfolio rund um die GoBD an. Dieses beinhaltet alle Schritte von der initialen Überprüfung des Unternehmens über die Konzepterstellung bis hin zur operativen Implementierung der GoBD-Strategie und IT-Systeme.

»Wir beobachten nach wie vor, dass viele Unternehmen – aber auch deren EDV-Dienstleister – sich noch nicht mit den seit 1.1.2015 geltenden GoBD auseinandergesetzt haben und überrascht sind, wie weit diese Regelungen eigentlich gehen«, betont GoBD-Experte Nöthen. »Unser Beratungsangebot ermöglicht uns einen individuellen Ansatz für jeden Betrieb. Zusammen mit unseren IT-Experten agieren wir als Full-Service-Berater. Damit deckt unser Beratungsangebot die steuerliche und operative Umsetzung der GoBD-Anforderungen ab.«

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About the Author: Engelbert Hörmannsdorfer