Das Kürzel GoBS steht für »Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme«. Hierbei handelt es sich um Regeln zur Buchführung mittels Datenverarbeitungssystemen. Sie wurden 1995 eingeführt, aber sind seit Ende 2014 außer Kraft.

Ersetzt wurden sie Anfang 2015 durch die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Viele Unternehmen arbeiten aber auch heutzutage immer noch mit GoBS-kompatiblen Systemen. Die GoBD ersetzte auch die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen).
First published: 16. Januar 2010
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