Die Iriserkennung ist ein biometrisches Verfahren, dass die Regenbogenhaut der Iris scannt und zur Identifizierung von Personen nutzt. Das ursprüngliche Konzept der Verwendung von Irisbildern für die biometrische Erkennung wurde 1987 von Flom und Safir entwickelt und zum Patent angemeldet. Der Patentschutz erlosch 2006, was wiederum zu verstärkten Forschungsbemühungen führte.
Die üblichen Erkennungsverfahren erfassen etwa 260 individuelle optische Merkmale der Iris. Dafür muss die Person sehr dicht an einer entsprechenden Kamera stehen. Die Merkmale sind individuell und durch den jeweiligen Entwicklungsprozess des Individuums entstanden. Der große Vorteil der Iriserkennung ist die geringe Fehlermeldungsquote. Die Verwechslung mit einem anderen Menschen liegt nahezu bei null. Falsche Ergebnisse können höchsten entstehen, wenn die Aufnahmebedingungen ungünstig sind. Die Geräte zur Erkennung können sehr klein sein, was sie auch für den mobilen Einsatz prädestiniert. In erster Linie kommt die Iriserkennung bei Zutrittserteilung zum Einsatz, allerdings wird auch hier bereits an Lösungen für Smartphones und mehr gearbeitet.