Seit 1. Januar 2015 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Grundsätzlich bindend ist die Verwaltungsvorschrift zwar nur für nachgeordnete Verwaltungsbehörden und Bedienstete des Finanzministeriums, was Finanzämter einschließt. Da es sich hier aber um die Zusammenfassung der wesentlichen Vorschriften zur digitalen Archivierung aus AO, HGB und anderen Gesetzen handelt, sparen sich damit auch steuerpflichtige Unternehmen den Aufwand, einzelne Bestimmungen aus mehreren Gesetzen zusammen zu suchen. Seit 1. Januar 2020 gilt eine Neufassung der GoBD, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28. November 2019 angekündigt hat.
Weiterführender Artikel: Neufassung der GoBD