eIDAS steht für electronic IDentification, Authentication and trust Services auf Deutsch elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste und bezeichnet die EU-Verordnung von 2014, die europaweit den Einsatz von Vertrauensdiensten und elektronischer Identifizierung festschreibt. eIDAS ist beispielsweise in Deutschland durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) und in Österreich durch das Signaturgesetz geregelt. Ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung ist, dass seit Ende September 2018 die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet sind, die jeweiligen elektronischen Identifizierungsdokumente der anderen Länder anzuerkennen.