Die E-Rechnung bei öffentlichen Aufträgen kommt unaufhaltsam
Am 13. Juli 2016 hat das Bundeskabinett das E-Rechnungs-Gesetz verabschiedet. Dieses setzt die Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht um und verpflichtet öffentliche Auftraggeber, E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten – unabhängig vom Rechnungsbetrag.