Was sich 2015 ändert: neue GoBD-Verordnung gilt
Zu den Neuregelungen des GoBD ab 1. Januar 2015 gehört, dass ein auswertbares Archiv eingesetzt werden darf, wenn es über qualitative und quantitative Auswertungsmöglichkeiten im selben Umfang wie das Produktivsystem verfügt. Und: Viele gescannte Dokumente dürften anschließend vernichtet werden.

