Entwurf zur E-Rechnungs-Verordnung nennt neue Details

23332-E-Rech-VO

Das Bundesministerium des Innern hat am 22. Juni einen Referentenentwurf für die »Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes« vorgelegt. Die E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) regelt weitere Details für die Umsetzung des deutschen E-Rechnungs-Gesetzes vom April 2017. Das Gesetz bezieht sich auf die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die einen europaweiten E-Invoicing-Standard für öffentliche Aufträge vorschreibt. »Der Entwurf der Verordnung war mit Spannung erwartet worden, da hierüber die europarechtlichen Vorgaben abschließend verbindlich auf Bundesebene umgesetzt werden sollen«, so Stefan Groß, Vorstandsvorsitzender des Verband elektronische Rechnung (VeR). Der Verordnungsentwurf konkretisiert nun Detailaspekte wie erforderliche Rechnungsinhalte, Weiterverarbeitung und Datenschutz.

XRechnung bezieht sich auf europäische CEN-Norm

Grundsätzlich sollen Rechnungssteller im öffentlichen Sektor das sogenannte Format »XRechnung« in der jeweils aktuellen Fassung verwenden. Jedoch ist der Begriff XRechnung nicht als ein neuer Standard zu sehen, wie Bruno Koch, CEO des Beratungsunternehmens Billentis warnt: »Die XRechnung ist meiner Meinung nach ein kommunikativer Gau insofern, dass dies von Anfang an als neuer Standard erschien. Ich habe schon vor einem Jahr kritisiert, dass es besser als Implementierungsrichtlinie statt als Standard bezeichnet werden sollte.« Die XRechnung solle für die öffentlichen Auftraggeber in Deutschland die Europäische Norm abbilden. »Bei der XRechnung«, so Koch, »handelt es sich also nicht um einen neuen, losgelösten Standard, sondern um ein von deutschen Experten aus Bund, Ländern und Kommunen erarbeitetes eindeutiges Profil der europäischen Vorgaben.«

Neben XRechnung sollen alle Datenaustauschformate zulässig sein, die die Mindestanforderungen der CEN-Norm erfüllen. Solche Alternativformate sind vom Empfänger nach XRechnung-Maßgabe zu konvertieren und zu verarbeiten. Der in Deutschland entwickelte Rechnungsstandard ZUGFeRD entspricht in der aktuellen Version nicht der CEN-Norm. Jedoch arbeitet das FeRD-Gremium gerade an der Version ZUGFeRD 2.0, die dies erfüllen soll. Ob die Version noch in diesem Jahr erscheint, konnte eine Sprecherin von FeRD nicht sagen.

Rechnungsübermittlung an öffentliche Stellen

Zur Übermittlung von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ist laut dem neuen E-Rech-VO-Entwurf ein Verwaltungsportal vorgesehen, in dem sich die Rechnungssteller registrieren müssen. Dort sollen sie ihre Rechnungen auf unterschiedliche Weise einbringen können: per Webformular, Datei-Upload, Webservice, DE-Mail und E-Mail.

Während die EU-Kommission mit der E-Rechnung nur Auftraggeber in die Pflicht nimmt, sieht Deutschland wie manch andere Mitgliedstaaten eine Verbindlichkeit für Auftragnehmer vor. Ab 27.11.2020 sind alle Lieferanten verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch zu stellen. Annehmen müssen oberste Bundesbehörden und Verfassungsorgane E-Rechnungen laut EU-Richtlinie schon ab dem 27.11.2018, alle anderen Behörden ein Jahr später.

Ausgenommen davon sollen lediglich Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (netto) sowie Rechnungen aus verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen oder bestimmten Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes sein. Ansonsten dürfen öffentliche Auftraggeber ab Ende 2020 keine Papierrechnungen mehr annehmen. Bundeslieferanten aus der Privatwirtschaft müssen also elektronisch abrechnen: unter Nutzung der vorgeschriebenen Datenaustauschformate und Übermittlungswege.

About the Author: Annette Stadler

Annette Stadler ist IT-Journalistin und leitet das Online-Portal ECMGUIDE.