Die TR RESISCAN ist eine technische Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die das Kürzel BSI TR-03138 RESISCAN trägt. Sie soll in Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheitswesen als Handlungsleitfaden und Entscheidungshilfe dienen, wenn es darum geht, Papierdokumente nicht nur einzuscannen, sondern nach Erstellung des Scanproduktes auch zu vernichten. Da das digitale Abbild und nicht das Original aufbewahrt wird, handelt es sich um ersetzendes Scannen. Die TR RESISCAN bezieht sich insbesondere auf Anwendungen, in denen gesetzliche oder anders begründete Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bestehen, die eine besondere Handhabung digitalisierter Dokumente nach sich ziehen, wenn das Original vernichtet werden soll. Die Richtlinie hat ohne besondere rechtliche Bestimmungen lediglich empfehlenden Charakter.