EUDI-Wallet kommt – Was bringt das im Business?
Vergangene Woche hat die Bundesregierung den Entwurf für das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) inklusive EUDI-Wallet beschlossen. Unternehmen eröffnen sich dadurch neue Chancen. Sie müssen aber auch investieren und Risiken ausschließen.
EUDI-Wallet ab Januar 2027
Ziel des Digitale-Identitäten-Gesetzes (DIdG) ist die Einführung der europäischen EUDI-Wallet, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig sicher per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente nutzen können. Dies soll europaweit funktionieren und zahlreiche Alltagsprozesse erleichtern – von Behördengängen bis zu Vertragsabschlüssen. Mit dem Kabinettsbeschluss geht der Entwurf nun in das parlamentarische Verfahren.
In Deutschland soll die EUDI-Wallet fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung stehen. Für die Architektur und den Aufbau des Wallet-Ökosystems hat das – die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIN-D) beauftragt. Sie arbeitet seit 2023 an der deutschen EUDI-Wallet.
Ausgliederung aus SPRIN-D
Im vierten Quartal dieses Jahres soll der sogenannte Orchestrator als Tochterunternehmen aus SPRIN-D ausgegliedert werden. Der Orchestrator soll auf Kostenbasis arbeiten und seine technischen Leistungen als Open Source bereitstellen. Das entspricht dem politischen Anspruch, eine souveräne, staatlich kontrollierte Infrastruktur zu schaffen, ohne kommerzielle Abhängigkeit von Dritten.
Vorteile im B2B-Bereich
Für Unternehmen bedeutet das DIdG beziehungsweise die Einführung der sogenannten EUDI-Wallet vor allem drei Dinge: digitale Geschäftsprozesse werden einfacher, Identitätsprüfungen standardisiert und bestimmte Nachweise künftig direkt digital austauschbar.
Konkret bedeutet das:
- Unternehmen können Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeitende künftig digital und EU-weit standardisiert identifizieren – ohne Medienbruch, Papierkopien oder PostIdent-Verfahren.
- Nachweise wie Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Berufsqualifikationen oder Steuerdaten könnten direkt aus digitalen Wallets übermittelt werden.
- Vertragsabschlüsse, Onboarding-Prozesse oder Behördenkontakte lassen sich dadurch deutlich beschleunigen.
- Die Nutzung soll grenzüberschreitend innerhalb der EU funktionieren.
Besonders relevant wird das für Branchen mit vielen Identitäts- und Compliance-Prüfungen, etwa Banken und Versicherungen, das Gesundheitswesen und behördliche Dienstleistungen. Digitale Signaturen, Registrierungen oder Vertragsabschlüsse könnten deutlich einfacher werden. Das betrifft zum Beispiel Kontoeröffnungen, Leasing- und Versicherungsverträge sowie Bewerbungs- und Onboarding-Prozesse.
Unternehmen, die digitale Identitäten akzeptieren wollen, müssen ihre Systeme an die europäischen Wallet-Standards anbinden. Voraussetzung dafür ist, dass Anbieter wie DocuSign, Namirial und IDNow ihre Lösungen für elektronische Authentifizierung und Signaturen entsprechend vorbereiten.
Risiken und Nachteile
Neben den Vorteilen, schnellere digitale Prozesse etablieren zu können, gibt es an der EUDI-Wallet und dem DIdG auch Kritikpunkte. So gibt es die Sorge vor Anhängigkeiten von digitalen Infrastrukturen, Sicherheits-, Datenschutz- und Überwachungsbedenken sowie die Gefahr der digitalen Exklusion. Für Unternehmen entstehen neuen Compliance- und Integrationskosten. Allerdings versucht die EU viele dieser Risiken bewusst zu adressieren, indem sie zum Beispiel eine freiwillige Nutzung, Datenschutz nach DSGVO und staatliche beziehungsweise zertifizierte Vertrauensdienste anstrebt.
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