Bundesinnenministerium löst E-Rechnungsthema mit Mach

Ab Ende November 2018 müssen Bundesministerien und Verfassungsorgane den E-Rechnungsaustausch realisieren (Bild: Mach)

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Ab Ende November 2018 müssen Bundesministerien und Verfassungsorgane den E-Rechnungsaustausch realisieren (Bild: Mach)

Mit der am 7. September veröffentlichten E-Rechnungs-Verordnung sind Art und Form der Datenübermittlung sowie Termine zur Realisierung festgelegt worden. Demnach sind ab 27. November 2018 alle Bundesministerien und Verfassungsorgane verpflichtet, Rechnungen elektronisch entgegenzunehmen, die Auftragnehmer elektronisch stellen müssen. Um diese Herausforderung technisch zu meistern, hat das Bundesministerium des Innern (BMI) mit MACH einen Vertrag geschlossen.

Zwei Zentrale Ziele für die Umsetzung

Nun geht es an die Realisierung und den Roll-Out in den Bundesbehörden des BMI.  Dabei stehen zwei Ziele im Vordergrund: zum einen die Anbindung des vom IT-Planungsrat initiierten E-Rechnungsstandards »XRechnung« sowie die Nutzung des zentralen E-Rechnungsportals des Bundes. Zum anderen beinhaltet das Vorhaben die Umsetzung einheitlicher Verarbeitungsstandards mit dem E-Rechnungs-Referenzprozess in den Behörden und dabei die Nutzung strukturierter Daten als Grundlage für die Automatisierung der Rechnungsverarbeitung.

Bundesverwaltungsamt ist seit 2014 Pilotanwender

Der von Schütze Consulting und Bonpago erarbeitete standardisierte Rechnungsbearbeitungsprozess als Referenzprozess für das BMI ist bereits fachlich auf Staatssekretärsebene verabschiedet und befindet sich in der technischen Umsetzung. Zum Jahreswechsel wird dieser in einem »E-Rechnungs-Referenzsystem Bund« zur Nachnutzung weiterer Bundesbehörden gemeinsam getestet – den Anfang macht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Gut vorbereitet sind das BMI und Mach durch das gemeinsame E-Rechnungsprojekt mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA). Dort hat das BVA als erster Pilotanwender und Entwicklungspartner bereits seit 2014 wichtige Erfahrungen gesammelt und die Potenziale der E-Rechnung frühzeitig bestätigt.

Bald folgen alle Behörden beim E-Rechnungstausch

Die Gesetzgebung zur E-Rechnung, der Standard XRechnung und die praktischen Erfahrungen legen letztendlich den Grundstein für die Einführung der elektronischen Rechnungsverarbeitung in allen deutschen Behörden. Ein Jahr nach den Bundesministerien und Verfassungsorganen sollen die subzentralen öffentlichen Auftraggeber sowie die sogenannten Sektorenauftraggeber und die Konzessionsgeber im Umgang mit E-Rechnungen folgen. Die ausschließliche Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch greift schließlich ab dem 27. November 2020 – ab dann werden papierbasierte Rechnungen nicht mehr akzeptiert.

About the Author: Annette Stadler

Annette Stadler ist IT-Journalistin und leitet das Online-Portal ECMGUIDE.