E-Rechnungsverordnung noch vor Bundestagswahl beschlossen
Noch kurz vor der Bundestagswahl hat das Bundeskabinett am 6. September 2017 die E-Rechnungs-Verordnung beschlossen und das E-Rechnungsgesetz aus dem vergangenen Jahr konkretisiert. Die E-Rechnungs-Verordnung bezieht sich auf die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen und geht über die verpflichtenden EU-Vorgaben hinaus. Während die EU lediglich die verbindliche Annahme und Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen durch die Verwaltung als Rechnungsempfänger vorschreibt, sind nach dem Willen der Bundesregierung hierzulande künftig auch die Rechnungssteller verbindlich in der Pflicht, elektronische Rechnungen zu übermitteln. Nicht betroffen sind Rechnungen aus Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (netto) sowie Rechnungen aus verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen oder bestimmten Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes.
»XRechnung« ist kein neuer Standard
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Laut der Verordnung haben Rechnungssteller und Rechnungssender für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen grundsätzlich den Datenaustauschstandard »XRechnung« in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden. Es kann aber auch ein anderer Datenaustauschstandard verwendet werden, wenn er den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht. Als ein neuer Standard ist »XRechnung« jedoch nicht zu sehen, wie Branchenfachleute betonen. »Bei der XRechnung handelt es sich nicht um einen neuen, losgelösten Standard, sondern um ein von deutschen Experten aus Bund, Ländern und Kommunen erarbeitetes eindeutiges Profil der europäischen Vorgaben«, so Bruno Koch, CEO des Beratungshauses Billentis.
Erfüllung der »XRechnung«-Anforderungen
In der Regel müssen die in den Unternehmen zur Rechnungsstellung verwendeten Programme wie ERP-Software zur Erfüllung der Vorgaben mittels eines Updates angepasst werden. Auch der in Deutschland für die elektronische Rechnungsstellung entwickelte und populäre Rechnungsstandard ZUGFeRD entspricht in der aktuellen Version noch nicht der europäischen Norm beziehungsweise der »XRechnung«. Jedoch arbeitet das FeRD-Gremium gerade an der Version ZUGFeRD 2.0, die dies erfüllen soll.
Übermittlung der Rechnung im »XRechnung-Format«
Die Übermittlung der Rechnungen im »XRechnung-Format« soll über ein zentrales Webportal geschehen. Nach einmaliger Registrierung lassen sich Rechnungen entweder manuell per Datei-Upload einstellen oder per DE-Mail beziehungsweise E-Mail an die öffentliche Verwaltung übermitteln.
Inkrafttreten der E-Rechnungsverordnung
Die E-Rechnungsverordnung tritt stufenweise in Kraft und startet am 27. November 2018 für alle Bundesministerien und Verfassungsorgane. Ein Jahr später folgen die subzentralen öffentlichen Auftraggeber sowie die sogenannten Sektorenauftraggeber und die Konzessionsgeber. Die ausschließliche Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch greift schließlich ab dem 27. November 2020 – ab dann werden papierbasierte Rechnungen nicht mehr akzeptiert.
- Text der E-Rechnungsverordnung vom Bundesinnenministerium zum Download
- Neue Details zum Entwurf zur E-Rechnungsverordnung
- Verabschiedung des E-Rechnungsgesetzes im Juli 2016
- Experteninterview mit Berater Christian Brestrich von B&L zum automatisierten Rechnungsmanagement
- Mehr Hintergründe zur intelligenten Rechnungsbearbeitung im ECMguide.de-Special