Bundeskartellamt sorgt für Einigung bei Vollmachtsdatenbank

Bundeskartellamt in Bonn (Bild: Bundeskartellamt)

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Bundeskartellamt in Bonn (Bild: Bundeskartellamt)

Bislang hatten die Steuerberaterkammern den Betrieb einer elektronischen Vollmachtsdatenbank exklusiv dem genossenschaftlichen Unternehmen DATEV übertragen. Steuerberater, die die Vollmachtsdatenbank nutzen wollen, aber sonst kein Kunde der Datev sind, weil sie beispielsweise die Steuerberatersoftware »ADDISON« von Wolters Kluwer einsetzen, müssen bis dato einen Vertrag mit Datev schließen. In diesem Zusammenhang ist es nötig, die Datev-Sicherheitssoftware zu installieren und Authentifizierungsmedien von Datev einzusetzen.

»Sowohl wir als auch unsere Kunden wollten diese Situation nicht weiter hinnehmen, weshalb wir uns gezwungen sahen, etwas zu unternehmen«, so Andreas Hermanutz, zuständig für Produktmanagement, Innovation und Marketing bei Wolters Kluwer Tax & Accounting. Bevor Wolters Kluwer die Beschwerde beim Bundeskartellamt einreichte, führten direkte Gespräche mit der Bundessteuerberaterkammer, die auch der Anbieter von Steuerberatersoftware Simba einforderte, zu keinem Ergebnis.

Arbeitskreis holt alle Beteiligten ins Boot

Schließlich führte die offizielle Beschwerde im August 2018 zu einer Mitteilung der 7. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, dass nach vorläufiger Beurteilung, die Dienstleistungskonzessionsvergabe gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstößt. Daraufhin wurde ein Arbeitskreis einberufen, an dem neben den Steuerberaterkammern, Datev und der Finanzverwaltung als Beigeladene des Verfahrens Wolters Kluwer Software und Simba teilnahmen. Sie erarbeiteten Konzepte für die Behebung des wettbewerbswidrigen Zustands, die in den nun gefassten Beschluss des Bundeskartellamts eingeflossen sind. Dabei handelt es sich um eine kurzfristig umzusetzende Zwischenlösung im Sinne eines anbieterneutralen Betriebs der VDB, die den derzeitigen Zustand so gut wie möglich behebt. Eine langfristige Lösung ermöglicht es den Steuerberatersoftware-Anbietern im Bereich der VDB eigenständige Angebote zu machen.

Kurz- und langfristiges Ergebnis

Übergangsweise werden die Steuerberaterkammern die Vollmachtsdatenbank zunächst im Eigenbetrieb führen, damit andere Softwareanbieter nicht mehr gegenüber der Datev benachteiligt sind. Sobald die Finanzverwaltung ihre Schnittstellen so angepasst hat, dass ihre Systeme mit mehreren Datenbanken parallel kommunizieren können, werden die Kammern den Softwareanbietern Zugang zu den bei ihnen geführten Berufsregistern gewähren. Damit können alle Softwareanbieter den rechtlich vorgeschriebenen Datenabgleich mit den Registern vornehmen und im Wettbewerb eigene Legitimationslösungen entwickeln.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, meint hierzu: »Verwaltungsabläufe werden immer weiter digitalisiert und erfordern häufig speziell zugeschnittene IT-Lösungen und -Systeme. Für die Nutzer solcher IT-Systeme ist es wichtig, dass sie zwischen verschiedenen im Wettbewerb stehenden Anbietern die für sie am besten geeignete Lösung auswählen können. Um potentiellen Anbietern die Entwicklung marktgängiger Produkte zu ermöglichen, müssen ihnen Berufsorganisationen Zugang zu den notwendigen Daten unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewähren. Mit offenen Schnittstellen unterstützt die Verwaltung die Entwicklung geeigneter Lösungen im Wettbewerb. Die deutschen Steuerberaterkammern haben sich demnach gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, künftig die elektronische Legitimation von Steuerberatern über verschiedene Datenbanken zu ermöglichen.«

Aufhebung des Wettbewerbsvorteils für Datev

Stefan Wahle, Vorsitzender der Geschäftsführung der Wolters Kluwer Software und Service (Bild: Wolters Kluwer)

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Stefan Wahle, Vorsitzender der Geschäftsführung der Wolters Kluwer Software und Service (Bild: Wolters Kluwer)

Nach Anpassung der IT-Systeme der Finanzverwaltung werden die Kammern den Parallelbetrieb von Legitimationslösungen unterstützen, zwischen denen Steuerberater dann wählen können. »Nach einer langen Dauer von gut vier Jahren hat das Kartellamtsverfahren schließlich wichtige Ergebnisse gebracht. Die Steuerberaterkammern und die Finanzverwaltung werden künftig einen Wettbewerbsvorteil, den die Datev durch den exklusiven Betrieb der Vollmachtsdatenbank hat, aufheben und den Mitbewerbern den Weg zu eigenen Legitimationslösungen öffnen«, so Stefan Wahle, Vorsitzender der Geschäftsführung der Wolters Kluwer Software und Service. »Damit erfolgt eine langfristig bedeutende Weichenstellung für uns als Softwarehersteller von Steuerberaterlösungen. Denn in Zukunft wird der digitale Austausch zwischen Finanzverwaltung und Steuerberatern weiter intensiviert werden und daher eine komfortabel handhabbare Legimitationslösung immer wichtiger.«

Durch förmlichen Beschluss wurden die in diesem Verfahren von den Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer angebotenen Verpflichtungszusagen durch das Bundeskartellamt für verbindlich erklärt. Der Beschluss, gegen den noch Beschwerde eingelegt werden kann, ist noch nicht rechtskräftig.

About the Author: Annette Stadler

Annette Stadler ist IT-Journalistin und leitet das Online-Portal ECMGUIDE.