Published On: 26. Mai 2025Von

Datenschutz als Innovations-Bremse

Laut einer Umfrage des Bitkom haben mehr als zwei Drittel der deutschen Unternehmen bereits Innovations-Projekte wegen Datenschutz-Vorgaben oder Unsicherheiten gestoppt. Inwieweit sollten deshalb die DSGVO und andere Vorschriften reformiert werden?

Datenschutz-Vorschriften beeinflussen das Investitionsverhalten negativ (Bild: Bitkom)

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Datenschutz-Vorschriften beeinflussen das Investitionsverhalten negativ (Bild: Bitkom)

Steigende Investitionszurückhaltung

Mehr als zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland fühlen sich vom Datenschutz ausgebremst. 70 Prozent haben bereits mindestens einmal Pläne für Innovationen aufgrund von Datenschutz-Vorgaben oder Unsicherheiten bei der Anwendung des geltenden Rechts gestoppt. Vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 61 Prozent. Aktuell sagen wie im Vorjahr 17 Prozent, dass sie einmal auf Innovationspläne verzichtet haben. Bei 35 Prozent war das dagegen bereits mehrfach der Fall (2024: 27 Prozent) und bei 18 Prozent sogar häufig (2024: 17 Prozent).

Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Die Zahlen wurden von Bitkom anlässlich des siebten Jahrestages der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018. »Der Datenschutz hat sich in Deutschland zur Digitalisierungs-Bremse Nummer eins entwickelt. Durch die hohe Komplexität sowie die Vielzahl von Aufsichtsbehörden und deren unterschiedliche Auslegung des Datenschutzes sind Unternehmen verunsichert und verzichten zu häufig auf datengetriebene digitale Innovationen«, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. »Damit Deutschland und Europa bei Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz oder digitalen Plattformen international in der Spitze dabei sein können, brauchen wir einen neuen Ansatz im Datenschutz: ein hohes Datenschutzniveau für wirklich schützenswerte Daten und pragmatische, innovationsfreundliche Regeln für alle anderen Daten.«

Forderung nach mehr bürokratischen Entlastungen

Aktuelle Pläne der EU-Kommission, bei der DSGVO die Freistellung von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten auf größere Unternehmen auszuweiten, reichen nach Ansicht des Bitkom nicht aus. »Notwendig wären umfassendere Entlastungen bei Dokumentations- und Berichtspflichten sowie eine stärkere Berücksichtigung technologischer Entwicklungen, etwa bei Künstlicher Intelligenz«, so Wintergerst. Aktuell führten vielfach redundante Berichtspflichten – etwa durch DSGVO, den AI Act oder den Data Act – zu erheblichem bürokratischem Aufwand, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Der hohe Dokumentationsaufwand, unter anderem durch das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder Datenschutz-Folgenabschätzungen binde Ressourcen, die für die Innovationen dringend gebraucht würden. »Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der Bundesdatenschutzbeauftragten bietet die Chance für die dringend notwendige, bundesweit einheitliche Auslegung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Damit kann es uns gelingen, den Datenschutz stärker an realen Gefahren als an theoretischen Risiken zu orientieren und bei Abwägungen nicht allein den Datenschutz, sondern auch den Verlust von individuellen und gesellschaftlichen Mehrwerten durch Datennutzung zu berücksichtigen«, so Wintergerst.

ECM-Systeme helfen bei Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften

Enterprise Content Management (ECM) Systeme können eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer Datenschutzvorschriften spielen. Sie helfen Unternehmen dabei, den Umgang mit personenbezogenen Daten rechtssicher und effizient zu gestalten. Hier sind die wichtigsten Beiträge eines ECM-Systems zur DSGVO-Compliance:

  • 1

    Zentrale Datenverwaltung und Transparenz

    ECM-Systeme bieten eine zentrale Plattform zur Speicherung und Verwaltung von Dokumenten und Informationen.

    Beitrag zur DSGVO: Sie ermöglichen eine klare Übersicht darüber, wo personenbezogene Daten gespeichert sind, wer Zugriff hat und wie sie verarbeitet werden.

  • 2

    Zugriffssteuerung und Rollenmanagement

    ECM-Systeme verfügen über fein granulierte Berechtigungsmodelle.

    Beitrag zur DSGVO: Nur befugte Personen erhalten Zugriff auf personenbezogene Daten – ein wichtiger Aspekt der Datensicherheit und Zugriffskontrolle (Art. 5 & 32 DSGVO).

  • 3

    Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

    ECM-Systeme protokollieren Änderungen, Zugriffe und Löschungen.

    Beitrag zur DSGVO: Diese Audit-Trails sind wichtig für die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) und helfen bei der Nachweispflicht gegenüber Aufsichtsbehörden.

  • 4

    Löschkonzepte und Aufbewahrungsfristen

    Automatisierte Workflows zur Einhaltung von Aufbewahrungs- und Löschfristen.

    Beitrag zur DSGVO: Unterstützung bei der Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO) sowie gesetzlicher Archivierungspflichten.

  • 5

    Unterstützung bei Auskunfts- und Korrekturbegehren

    Schnelles Auffinden und Bereitstellen personenbezogener Daten.

    Beitrag zur DSGVO: Erleichtert die Umsetzung von Betroffenenrechten wie Auskunft, Berichtigung und Datenübertragbarkeit (Art. 15 bis 20 DSGVO).

  • 6

    Datenschutz durch Technikgestaltung (»Privacy by Design«)

    Moderne ECM-Systeme bieten Funktionen zur Datenminimierung, Pseudonymisierung und Verschlüsselung – wichtige Prinzipien der »Privacy by Design« (Art. 25 DSGVO).

Fazit:

Ein gut konfiguriertes ECM-System ist kein Selbstläufer für DSGVO-Compliance, aber ein äußerst hilfreiches Werkzeug. Es unterstützt die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, bietet Transparenz und reduziert das Risiko von Datenschutzverstößen erheblich.

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About the Author: Annette Stadler

Annette Stadler ist IT-Journalistin und leitet das Online-Portal ECMGUIDE.
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