Mehr behördliche Auskunftsanfragen bei mailbox.org
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der behördlichen Auskunftsanfragen bei mailbox.org stark angestiegen. Der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin hat dies unter anderem in seinem Transparenzbericht für 2023 veröffentlicht.
Transparenzbericht von mailbox.org
Auf insgesamt 133 im Vergleich zu 55 im Vorjahr ist die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr angestiegen. Ebenfalls stark stieg die Anzahl der von mailbox.org aufgrund von Rechtswidrigkeit abgelehnten Anfragen: von 14 im Jahr 2022 auf 45 im Jahr 2023. Dies bedeutet, dass rund ein Drittel (33,8 Prozent) aller an mailbox.org gestellten Behördenanfragen abgelehnt wurden, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren.
Von den 133 Anfragen stammen alle von Strafverfolgungsbehörden, davon 130 deutsche Behörden, zwei ausländische EU-Behörden und eine ausländische Nicht-EU-Behörde. Bei 130 Anfragen handelte es sich um Bestandsdatenanfragen und bei drei um Postfachbeschlagnahmungen. Verkehrsdatenanfragen oder Anfragen zur Telekommunikationsüberwachung wurden nicht gestellt.
Jede Anfrage, ob nach Bestandsdaten, Postfachbeschlagnahmungen oder Telekommunikationsüberwachung, wird vom Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwalt von mailbox.org geprüft, bewertet und entsprechend beantwortet oder abgewiesen. Nur bei rechtmäßiger und fehlerfreier Anfrage werden Daten von mailbox.org herausgegeben.
Unverschlüsselte Anfragen nicht länger zulässig
Seit dem 01. Januar 2023 sind Ermittlungsbehörden verpflichtet, Anfragen über E-Mail-ESB-Verfahren gesicherte beziehungsweise PGP-verschlüsselte Kanäle einzureichen. Auskunftsanfragen per Fax und E-Mail in Klartext sind nicht länger zulässig. Dementsprechend beantwortet mailbox.org nur noch entsprechend gestellte Anfragen oder solche, die per Briefpost gestellt werden.
Zwar wurden im Jahr 2023 die meisten Auskunftsanfragen entsprechend gestellt, aber dennoch gingen bei mailbox.org 27,1 Prozent aller Anfragen immer noch per Klartext-E-Mail und sechs Prozent per Fax ein. Diese nicht zulässige Stellung der Anfragen war auch der häufigste Grund für abgelehnte Anfragen im Jahr 2023.
»Dass Auskunftsanfragen nur noch über gesicherte Kanäle, also beispielsweise per verschlüsselter E-Mail oder Briefpost, gestellt werden dürfen, ist glücklicherweise inzwischen auch bei vielen Behörden angekommen«, sagt Peer Heinlein, Gründer und Geschäftsführer von mailbox.org. »Für uns als E-Mail-Provider gelten diese Regeln bereits seit einigen Jahren, dementsprechend begrüßen wir diese Entwicklung, nicht nur weil es ein Gleichgewicht zwischen beiden Datenverantwortlichen wiederherstellt, sondern auch weil es dazu beiträgt, dass die Daten unserer Nutzer:innen maximal geschützt sind.«
Wie mailbox.org mit Anfragen umgeht
mailbox.org verfügt über einen standardisierten Prozess zur Bearbeitung und Beantwortung von Auskunftsersuchen der Behörden. Jede Anfrage wird umfangreich vom Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwalt des E-Mail-Diensteanbieters geprüft, bewertet und entsprechend beantwortet oder abgewiesen. Im Fall einer Ablehnung kann die Behörde ihren Antrag korrigieren. In jedem Fall werden Daten von uns nur bei rechtmäßiger und fehlerfreier Anfrage herausgegeben.
Welche Daten die Behörden abfragen
- Bestandsdatenabfragen: Unter anderem Telefonnummer, Name und Anschrift des Inhabers, Angaben zum Vertrag und Tarifmerkmalen.
- Postfachbeschlagnahmungen: Beschlagnahmung sämtlicher im Postfach des Accounts befindlicher E-Mails.
- Verkehrsdatenabfragen: Unter anderem IP-Adressen, von denen Logins auf den Mailserver stattfinden oder von denen aus E-Mails verschickt wurden.
- Telekommunikationsüberwachung: Eine auf Dauer angelegte Überwachung aller empfangenen und gesendeten E-Mails und des gesamten Accounts.
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