Ab Januar 2017 dürfen diese Unterlagen vernichtet werden

Von |20. Dezember 2016|Kategorien: Archivierung|Schlagwörter: |

Pünktlich zum Jahresbeginn stehen viele Unternehmer wieder vor der Frage: Welche Unterlagen können eigentlich dem Reißwolf übergeben und welche Dateien unwiderruflich gelöscht werden? Das Softwarebüro Krekeler klärt über anstehende Archivierungsfristen auf.

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