Ab Januar 2017 dürfen diese Unterlagen vernichtet werden
Pünktlich zum Jahresbeginn stehen viele Unternehmer wieder vor der Frage: Welche Unterlagen können eigentlich dem Reißwolf übergeben und welche Dateien unwiderruflich gelöscht werden? Das Softwarebüro Krekeler klärt über anstehende Archivierungsfristen auf.