Published On: 13. Juni 2024Von

Elektronische Siegel und Signaturen in »nscale«

Ab Herbst sollen Kunden innerhalb der Informationsplattform »nscale« von Ceyoniq elektronische Siegel und Signaturen von FP Digital Business Solutions nutzen können. Damit spricht Ceyoniq Unternehmen und die öffentliche Verwaltung an.

Digitales Siegel

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Ceyoniq integriert ein elektronisches Siegel und Signaturen von FP Digital Business Solutions in sein Dokumentenmanagement-System (Bild: Ceyoniq Technology GmbH)

FP Sign ist eIDAS-konform

Ceyoniq integriert die rechtssichere Lösung zum elektronischen Siegeln und Signieren von Dokumenten »FP Sign« in seine Informationsplattform »nscale«. Die eIDAS-konforme Signatursoftware von FP Digital Business Solutions kommt sowohl in der Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung und Steuerberatung zum Einsatz. Zu den Partnern des Softwareanbieters gehören unter anderem die deutsche Bundesdruckerei und das Schweizer Telekommunikationsunternehmen Swisscom.

Ceyoniq und FP Digital mit ähnlicher Ausrichtung

Für Ceyoniq ist FP Digital der perfekte Partner, da auch das Dokumentenmanagement-System »nscale« und »nscale eGov« sowohl bei Unternehmen als auch in der öffentlichen Verwaltung stark vertreten ist. Das Bielefelder Softwareunternehmen bindet mit dem Technologie-Stack von FP Digital unter dem Namen »nscale Sign« einen der wichtigsten deutschen Signatur-Anbieter in seine Informationsplattform ein. Voraussichtlich ab Herbst 2024 können Anwender vollständig in nscale integrierte Funktionen zum elektronischen Siegeln und Signieren buchen.

»Unser neuer Partner bietet insbesondere mit seinen rechtkonformen Fortgeschrittenen elektronischen Siegeln und Signaturen eine Lösung an, die Compliance-Vorgaben gerecht wird und gleichzeitig das IT-Budget entlastet. Das sind für nscale Sign Potenziale, die nur wenige Anbieter für ihre Kunden heben können«, meint Oliver Kreth, Geschäftsführer von Ceyoniq Technology.

Elektronische Siegel für Behörden und Unternehmen

Seit Anfang des Jahres steht mit der Änderung des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) fest, dass die öffentliche Hand von der Möglichkeit eines digitalen und qualifizierten Behördensiegels Gebrauch machen kann. Dies kann der Fall sein, wenn sie Bescheide erlassen und dabei die nötige gesetzliche Schriftform einhalten will. So muss nicht ein einzelner Bearbeiter persönlich mit einer sogenannten Qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zeichnen: Verwaltungsmitarbeiter können sich stattdessen des einheitlichen Behördensiegels bedienen.

Ähnlich sieht es bei Unternehmen aus: Sie können ebenso einheitlich und rechtskonform ein Unternehmenssiegel nutzen und dabei Kosten sparen. Natürlich können sie sich weiterhin der Fortgeschrittenen (FES) oder Qualifizierten elektronischen Signaturen bedienen. Es wird aber mit »nscale Sign« deutlich einfacher, elektronische Siegel in Geschäftsprozessen wie dem Vertragsmanagement einzusetzen.

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About the Author: Annette Stadler

Annette Stadler ist IT-Journalistin und leitet das Online-Portal ECMGUIDE.
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