Drucker-Hersteller müssen Urheberrechtsabgabe zahlen

Welcher Endanwender weiß es? Auf moderne Drucker wird schon seit Jahren eine Urheberrechtsabgabe erhoben (Bild: Lexmark)

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Welcher Endanwender weiß es? Auf moderne Drucker wird schon seit Jahren eine Urheberrechtsabgabe erhoben (Bild: Lexmark)

Ein langjähriger Streit, er geht zurück bis ins Jahr 2001. Aber jetzt ist er ausgefochten: Der Digitalverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften VG WORT und die VG Bild-Kunst haben sich über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Drucker auf einen Vergleich geeinigt. Die Regelung betrifft rückwirkend die Jahre von 2001 bis 2007. Wie Bitkom mitteilt, werden je nach Leistungsfähigkeit der Drucker Abgaben in Höhe von vier bis 14 Euro pro Gerät gezahlt. In der Summe überweisen die Hersteller und Importeure von Druckern bis zu 200 Millionen Euro an die Verwertungsgesellschaften, die das Geld nach Abzug ihrer Verwaltungskosten an die Urheber ausschütten.

Die VG Wort hatte für den Zeitraum bis 2007 ursprünglich bis zu 300 Euro pro Drucker gefordert. Seit dem Jahr 2008 gilt ein neues Gesetz, das Abgaben von fünf bis 12,50 Euro pro Gerät vorsieht. Potenzielle Drucker-Kaufinteressenten müssen keine Preissteigerungen befürchten, denn diese Abgaben sind heute in den Verkaufspreisen bereits berücksichtigt.

Offen ist noch ein ähnliches Verfahren für Personal-Computer (PC)

Mit den Geräteabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Denn die Werke von Autoren, Übersetzern oder Journalisten sind urheberrechtlich geschützt, und Kopien davon in der Regel kostenpflichtig. VG Wort hatte ursprünglich vier Gerätehersteller verklagt.

»Wir bringen damit einen langjährigen Rechtsstreit zu einem für beide Seiten akzeptablen Ende«, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Derzeit ist noch ein anderes Verfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie offen. Dabei geht es um die Höhe der Abgaben für Personal-Computer (PC). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits in den Jahren 2007/2008 eine Pauschalabgabe für PC abgelehnt, da bereits für Scanner hohe Abgaben gezahlt werden. Aus formalen Gründen war das Urteil im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Der BGH hatte daraufhin 2013 zentrale Fragen dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.

Einigung zeigt, dass Zwangsabsicherung der Forderungen überflüssig ist

Aus Sicht des Bitkom zeigt die jetzige Einigung, dass eine zwangsweise Absicherung der von den Verwertungsgesellschaften erhobenen Forderungen nicht notwendig ist. Diese hatten mit dem Verweis auf die langen Gerichtsverfahren eine so genannte Hinterlegungspflicht für strittige urheberrechtliche Abgaben gefordert, die jetzt von der Bundesregierung eingeführt werden soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor.

»Für die Unternehmen«, sagt Rohleder, »bedeutet eine Hinterlegungspflicht oder eine sonstige Sicherheitsleistung für die in ihrer Höhe unklaren Abgaben einen massiven Eingriff, da sie Liquidität vernichtet und damit den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Unternehmen einschränkt.« Zudem seien dem Bitkom keine signifikanten Zahlungsausfälle bekannt, wenn erst einmal eine Einigung oder gerichtliche Festlegung erfolgt ist. Ein Grund für die Gerichtsverfahren seien vor allem die übertriebenen Forderungen der Verwertungsgesellschaften.

»Der Grund für lange Gerichtsverfahren sind nicht die Unternehmen, sondern die Mühlen der Justiz«, sagt Rohleder. Grundsätzlich müsse die Diskussion um die Zukunft urheberrechtlicher Abgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene weitergeführt werden. »Das derzeitige System der Pauschalabgaben sollte zugunsten der Urheber, Verbraucher und Unternehmen an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden«, bemerkt Rohleder. »Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr.«

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About the Author: Engelbert Hörmannsdorfer