Kostenloser Leitfaden zur E-Rechnung im öffentlichen Bereich
Laut E-Rechnungs-Verordnung (E-RechV) beginnt die Verpflichtung zur Annahme und Übermittlung von elektronischen Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen am 27. November 2018. Ab diesem Datum sind Behörden und Verfassungsorgane auf Bundesebene hierzu verpflichtet. Für subzentrale öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber tritt die Verordnung ein Jahr später in Kraft. Zwei Jahre später gilt dann die Pflicht zur Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form.
E-Rechnungen werden ab diesen Terminen von den verschiedenen Stellen der öffentlichen Verwaltung nur dann akzeptiert werden, wenn sie der europäischen Norm entsprechen und über das Verwaltungsportal des Bundes übermittelt werden.
E-Rechnungs-Leitfaden stammt von PSP
Um hierzu nähere Informationen zu erhalten, lässt sich über die Webseite des E-Rechnungsgipfel der kostenlose »Leitfaden zur Einführung der elektronischen Rechnung in der öffentlichen Verwaltung« herunterladen. Auf 41 Seiten erörtern Autoren der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberater- und Anwaltskanzlei Peters, Schönberger & Partner praxisnah und fachlich fundiert wesentliche Fragen, die für den elektronischen Rechnungsaustausch in Praxis und Wissenschaft gleichermaßen von Bedeutung sind. Neben gesetzlichen Grundlagen geht es um Übertragungswege, Aufbewahrungsvorschriften und Umsetzungsszenarien.
Weitere Informationen erhalten Interessierte zudem auf dem »E-Rechnungs-Gipfel 2018«, der am 15. und 16. Mai in Bonn stattfindet. Veranstalter ist die schweizerische Vereon, die von dem Verband elektronische Rechnung (VeR) unterstützt wird.
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