Damit mehr Sicherheit besteht, wann Unternehmen Papierdokumente nach dem Scannen nicht mehr im Original aufbewahren müssen, hat das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) die Richtlinie TR-Resiscan (TR 03138) entwickelt. Auf Basis bereits existierender Empfehlungen wie DOMEA und GdPDU enthält die Richtlinie die sicherheitsrelevanten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die entlang eines strukturierten Scanprozesses beim ersetzenden Scannen zu berücksichtigen sind. Gleichermaßen werden dabei die Ziele der Informationssicherheit und der Rechtssicherheit berücksichtigt.