E-Rechnung wird in drei weiteren Bundesländern Pflicht
Ab 1. Januar 2022 müssen Auftragnehmer der Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg und Saarland Rechnungen elektronisch übermitteln – in den Formaten »XRechnung« oder »ZUGFeRD«. Damit kommt die Digitalisierung mühsam und verspätet ein Stückchen voran – das Durcheinander bleibt.